Gemäß aktueller Inzidenzstufe ist ab 28.06.2021 der Sportbetrieb wieder ohne Test- und Nachweispflicht (3G) zulässig.
Es bleiben aber die folgenden Einschränkungen bestehen:
- Abseits des Sportbetriebs gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht.
- Abseits des Sportbetriebs ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen dokumentiert werden.
- In den Hallen finden keine Zwischenreinigungen statt. Alle Kontaktflächen sind vor der Belegung eigenständig durch die jeweilige Sportgruppe zu desinfizieren/reinigen.